Das Team vom „Haus der Ruhe“ bietet Ihnen eine qualifizierte Ausbildung in der Altenpflege in einem ausgezeichneten Umfeld. Während der Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger arbeiten Sie in einem professionellen Team, welches Ihnen eine hervorragende Ausbildung ermöglicht. Die Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger wird in dem Seniorenheim sowohl praktisch als auch schulisch erstklassig durchgeführt und leistungsgerecht vergütet.
Die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger
Mit der Ausbildung in der Altenpflege stehen besonders jungen Menschen vielfältige und interessante Arbeitsmöglichkeiten offen. Als gelernte Altenpflegerin und gelernter Altenpfleger kann man im Team in einer stationären Pflegeeinrichtung, wie dem „Haus der Ruhe“ tätig sein oder man arbeitet beim ambulanten Pflegedienst, bei dem man die pflegebedürftigen älteren Menschen in ihren Privatwohnungen betreut. Man kann jedoch ebenso gut in einer Rehabilitationsklinik arbeiten und die älteren Menschen nach einem Schlaganfall betreuen oder auch in der geriatrischen Station im Krankenhaus die Genesung nach einer Operation unterstützen. Weitere Arbeitsmöglichkeiten finden Altenpflegerinnen und Altenpfleger im Medizinischen Dienst und in Hospizen.
Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in der Altenpflege
Die formalen Zugangsvoraussetzungen zur Altenpflege-Ausbildung sind im „Gesetz über die Berufe in der Altenpflege“ beschrieben. Es gibt kein Mindestalter für die Ausbildung in der Altenpflege. Als schulische Voraussetzung für die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger muss entweder ein Realschulabschluss bzw. eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung oder ein Hauptschulabschluss und ein anerkannter Abschluss einer Krankenpflegehilfe- oder Altenpflegehilfe-Ausbildung bzw. einer anderweitigen mindestens zweijährigen Berufsausbildung vorliegen.
Berufswahl – ist der Beruf Altenpflegerin bzw. Altenpfleger etwas für mich?
Die beste Entscheidungshilfe um herauszufinden ob der Beruf der Altenpflegerin bzw. des Altenpflegers für Sie richtig ist bietet die Möglichkeit, einmal in den Berufsalltag hinein zu schnuppern. Durch ein Praktikum in der Altenpflege oder den Besuch einer Pflegeeinrichtung bekommen Sie ein Gefühl dafür, was diesen Arbeitsplatz charakterisiert. Wenn Sie darüber nachdenken eine Ausbildung in der Altenpflege zu beginnen, dann geben Ihnen auch die Fragen im beigefügten Schaukasten eine gute Orientierungshilfe.
Ausbildungsdauer und –struktur in der Altenpflege
Die Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger dauert drei Jahre und umfasst mindestens 4.600 Stunden, die in theoretischen Unterricht an einer Altenpflege-Schule (2.100 Stunden) und in praktische A
usbildung in einer Altenpflege-Einrichtung (2.500 Stunden) aufgeteilt sind.
Theorie und Praxis wechseln sich ab und sind in der Regel in mehrwöchige Blöcke zusammengefasst, wobei der zeitliche Umfang bei 38 – 40 Stunden pro Woche liegt.
Ausbildungsziele für die Altenpflegerin und den Altenpfleger
Die Ausbildung in der Altenpflege soll Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege und der Beratung, Begleitung und Betreuung älterer Menschen vermitteln. Die Ausbildungsziele für den Beruf zur Altenpflegerin
und zum Altenpfleger sind im Altenpflege-Gesetz aufgezählt.
Ausbildungsvertrag und -vergütung
Für die Zeit der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger schließen Sie mit der Pflegeeinrichtung, beispielsweise dem „Haus der Ruhe“, einen Ausbildungsvertrag ab. Im Schaubild sind die Mindestinhalte des Ausbildungsvertrags festgehalten. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist meist nach Ausbildungsjahren gestaffelt und kann zwischen den einzelnen Trägern sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob dieser tarifgebunden ist oder nicht. Bei tarifgebundenen Ausbildungseinrichtungen beträgt das Ausbildungsentgelt in der Altenpflege je nach Ausbildungsjahr und Tarifgebiet ca. zwischen 700 und 880 Euro. Die Arbeits- und Dienstzeiten in der Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger entsprechen in der Regel denen des Pflegepersonals.














