Das können Sie sich leisten!
Hochwertige Pflege muss nicht teuer sein! Einen großen Teil der monatlichen Heimkosten, decken bereits die Leistungen der Pflegeversicherung ab. Jeder, der laut Gesetz als pflegebedürftig gilt, hat einen Anspruch auf diese Zahlungen. Senioren mit geringem Einkommen werden – ergänzend dazu – für den Eigenanteil durch Sozialleistungen gefördert. Damit ist jedem Bewohner ein umsorgtes und komfortables Leben im “Haus der Ruhe” garantiert!
Die Kosten im “Haus der Ruhe” setzen sich, wie in allen anerkannten Alten- und Pflegeheimen, aus drei Faktoren zusammen – den pflegebedingten Ausgaben, Aufwand für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionsausgaben. Der selbst zu zahlende Anteil ist abhängig von der individuellen Pflegestufe.
Zuschuss der Pflegekasse
Je nach Hilfebedarf übernimmt die Pflegekasse monatlich folgenden Pauschalbetrag:
| Stufe I | 1.023,00 € |
| Stufe II | 1.279,00 € |
| Stufe III | 1.510,00 € |
| Stufe III+ | 1.825,00 € |
Heimentgelt
Entsprechend der jeweiligen Pflegestufe beträgt das Heimentgelt:
| Pflegestufe | Selbstzahleranteil pro Monat |
|---|---|
| Stufe G | 1.997,99 € |
| Stufe I | 1.562,10 € |
| Stufe II | 1.727,41 € |
| Stufe III | 1.918,95 € |
| Stufe III+ | 1.919,10 € |
Heimentgelt bei Kurzzeitpflege
Entsprechend der jeweiligen Pflegestufe entstehen folgende Ausgaben:
| Pflegestufe | Pflegebedingte Ausgaben | Investitions-folgeaufwendungen | Unterkunft u.Verpflegung | Heimentgelt pro Tag |
|---|---|---|---|---|
| Stufe G | 22,96 € | 24,34 € | 18,38 € | 65,68 € |
| Stufe I | 42,26 € | 23,77 € | 18,38 € | 84,41 € |
| Stufe II | 56,11 € | 23,77 € | 18,38 € | 98,26 € |
| Stufe III | 70,00 € | 23,77 € | 18,38 € | 112,15 € |
Kurzzeitpflege im Haus der Ruhe
Die Kurzzeitpflege wird von der Pflegeversicherung für maximal 28 Tage und bis zu einem Betrag von 1.510 Euro pro Kalenderjahr unterstützt. Dieser Höchstbetrag richtet sich nach der individuellen Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Wichtig: Die Kurzzeitpflege umfasst nur Maßnahmen der Grundpflege, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Aktuelle Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes
Durch die aktuelle Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes zum Jahr 2011 entfällt jetzt die Förderung der Investitionskosten durch das Land Niedersachsen. Die Investitionskosten betragen im Haus der Ruhe 24,34 Euro pro Tag.
Jedoch bieten wir auch weiterhin attraktive Preisangebote für die Kurzzeitpflege an. Diese erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Alle Fragen zum Angebot der Kurzzeitpflege im Haus der Ruhe und zur aktuellen Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes beantworten gern Dorothea Baur (Aufnahmekoordination), unter Telefon 05131- 706 517 und Birgit Niehaus (Aufnahmekoordination) unter Telefon 05131- 706 514. Gerne stellen diese Ihnen das Haus der Ruhe und die Möglichkeiten der Kurzzeitpflege auch in einem persönlichen Gespräch vor Ort vor.










